Bibelmail Nr. 2: Haben, außer Menschen, noch andere Wesen gesündigt?

Antwort: 2. Petrus 2, 4

„Denn Gott hat die Engel, die gesündigt haben, nicht verschont,
sondern hat sie mit Ketten der Finsternis zur Hölle* verstoßen
und übergeben, dass sie zum Gericht behalten werden.“

Anmerkungen:

* Luther glaubte noch das Papstdogma von der ewigen „Hölle“,
die es jedoch nicht gibt. Weil es keine „unsterbliche Seele“ gibt,
kann es auch keine ewig brennende „Hölle“ und ewige
Quälerei verlorener unsterblicher Seelen geben.

Die Elberfelder Studienbibel übersetzt 2. Petr. 2, 4 wie folgt:

„Denn wenn Gott Engel, die gesündigt hatten, nicht verschonte,
sondern sie in finsteren Höhlen des Abgrundes gehalten** und
zur Aufbewahrung für das Gericht überliefert hat …“

** nach anderen Handschriften:
„sondern sie in Fesseln der Finsternis in den Abgrund gestürzt“

Das Wort im griechischen Text, das zu übersetzen war, heißt
„Tartaroíµ“. Dieses Wort kommt nur in dieser Bibelstelle vor und
ist der Ort, an dem die sündigen Engel zum Gericht aufbewahrt
werden.“

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