SO BITTE NICHT

Das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen auf bzw. an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Wer trotzdem auf diese Weise Informationen verbreiten möchte, muss sich von der zuständigen Behörde eine Genehmigung erteilen lassen. Dies gilt auch für die Verteilung auf bzw. an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen. Außerdem ist man verpflichtet, seinen eigenen Namen als Verantwortlichen anzugeben. Wer einen anderen Namen angibt, macht sich strafbar.

Leiten Sie Bibelmail weiter an alle Verwandte, Freunde, Kollegen, usw., mit denen Sie in Kontakt stehen.

Ich fordere jeden Menschen auf, dem Missionsaufruf Jesu zu folgen, und anderen Menschen vom Evangelium zu erzählen. Wenn nämlich jeder das Evangelium einfach weiter erzählt, dann bedarf es keiner unlauteren Methoden.